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Aktuelle Termine

22 Okt
Zumba mit Katrin
BGH Zimmersrode
22.10.2024 19:00 - 20:00
[Unser Sportangebot]
Zumba mit Katrin
Datum 19:00 - 20:00
25 Okt
29 Okt
Zumba mit Katrin
BGH Zimmersrode
29.10.2024 19:00 - 20:00
[Unser Sportangebot]
Zumba mit Katrin
19:00 - 20:00

Hiermit laden wir alle Mitglieder recht herzlich zur Jahreshauptversammlung, am Freitag, 25. Oktober 2024, 19:00 Uhr in das Sporthaus Zimmersrode ein. 

Tagesordnung: 

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Ehrung der Verstorbenen
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Bericht der Sparten
  5. Bericht des 1. Kassierers
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Aussprache zu den Berichten
  9. Wahl Kassenprüfer
  10. Ehrungen und Verabschiedung
  11. Vorstellung und Abstimmung - Anpassung der Mitgliedsbeiträge
  12. Vorstellung und Abstimmung zur Einführung eines Spartenbeitrages der JSG Neuental inkl. entsprechender Satzungsänderung:

Änderung

§ 10 Mitgliedsbeitrag:
4. Sonderbeiträge, nur für Zwecke, die der Erfüllung der gemeinnützigen Vereinsaufgaben dienen, können als Umlage nur auf Beschluss einer Mitgliederversammlung erhoben werden. Weiterhin sind Arbeitsleistungen nach näherer Weisung durch den Vorstand zu erbringen.
 
NEU:
 
4. Sonderbeiträge des Hauptvereines oder auch Sonderbeiträge einzelner Sparten, nur für Zwecke, die der Erfüllung der gemeinnützigen Vereinsaufgaben dienen, können als Umlage nur auf Beschluss einer Mitgliederversammlung erhoben werden. Sonderbeiträge der Sparten werden ebenfalls in die Beitragsordnung § 10, Absatz 1 in der Gebührenordnung beschrieben. Weiterhin sind Arbeitsleistungen nach näherer Weisung durch den Vorstand zu erbringen.
 
Aufnahme eines neuen Paragrafen „Abteilung“ und Änderung aller folgenden Paragrafen
 Neu:
§ 14 Abteilungen
1. Sparten oder Abteilungen werden nach Bedarf durch Beschluss des Vorstandes gebildet oder auch aufgelöst.
2. Die jeweiligen Sparten- Abteilungsleiter sind für den Übungs- und Wettkampfbetrieb innerhalb ihrer Sparte verantwortlich.
 
Änderung der folgenden Paragrafen
§ 15 wird § 16, § 16 wird § 17, § 17 wird § 18,
§19 wird § 20 und § 20 wird § 21
  1. Sonstiges

Der Vorstand weist darauf hin, dass Anträge bis eine Woche vor der Versammlung in schriftlicher Form beim Vorstand einzureichen sind. 

Nach der Versammlung freuen wir uns auf ein gemütliches Beisammensein.